Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Comrades GmbH für Abonnements von Printzeitschriften und -zeitungen
Stand: Oktober 2019
Abobeginn und Lieferung
Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und es werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Sie beziehen "morgen" zum jeweils gültigen Bezugspreis für die beim jeweiligen Angebot angegebene Mindestbezugsdauer und danach bis zur Kündigung.
Lieferbeginn ist die schnellstmögliche Lieferaufnahme. Die Mindestbezugsdauer beginnt mit Start des Abonnements. Im Falle von Lieferunterbrechungen verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend der Dauer der Lieferunterbrechung. Die Comrades GmbH hat das Recht, Abonnement-Anträge potenzieller Kundinnen und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Zustellung von „morgen“ erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet Comrades GmbH nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.
Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) besteht kein Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch. Prospekte und sonstige Beilagen sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelausgaben nicht weggelassen werden.
Abonnement-Preis
Die Abonnementgebühr ist im Vorhinein fällig. Die Mindestbezugsdauer beginnt mit Start des Abonnements. Für den Zeitraum der Zahlung im Vorhinein ist die bezahlte Abonnementgebühr fix.
Bei einer Preisanpassung (Senkung/Erhöhung) während der Vertragszeit ist der vom Zeitpunkt der Anpassung an gültige Abopreis zu entrichten; der neue Abopreis gilt ab der nächsten Fakturierung. Auf eine Preisanpassung wird hingewiesen. Hinweis für Konsumenten: Die Abonnementgebühr setzt sich aus Kosten (Personal-, Agentur-, Rohstoff/Papier-, Druck, Zustell-, Energie, Treibstoff, Raumkosten, etc.), Gebühren und Steuern zusammen. Bei Veränderungen der Kosten, Gebühren und Steuern durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht im Einflussbereich der Comrades GmbH liegen, erhöht bzw. senkt sich die Abonnementgebühr entsprechend.
Rechnung
Die Comrades GmbH stellt die Rechnung auf elektronischem Wege an eine vom Abonnenten bekanntgegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse, zu. Die Abonnentin oder der Abonnent verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung und hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Rechnungen von Comrades an die angegebene E- Mai-Adresse zugestellt werden können sowie technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Elektronisch automatisierte Antwortschreiben (Abwesenheitsnotiz etc.), werden von Comrades nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Die Abonnentin bzw. der Abonnent hat Comrades eine Änderung ihrer/seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnung wird an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Nicht bekanntgegebene Änderungen der E-Mail-Adresse gehen zulasten der Abonnentin bzw. des Abonnenten. Comrades haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Abonnent trägt das durch die Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. Die Abonnentin/der Abonnent kann die elektronische Zusendung der Rechnung jederzeit per E-Mail widerrufen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Comrades berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen bzw. einzustellen und Mahngebühren in der Höhe von 5 Euro pro Mahnung zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden aushaftende Forderungen über Inkassoinstitute (z.B. KSV), Rechtsanwalt, Gericht weiter betrieben.
Änderungen des Abonnements seitens der Abonnentin/des Abonnenten
Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 10 Tage vorher bei Comrades eingegangen ist. Bei Umzügen ist dem Verlag die neue Anschrift im Voraus mitzuteilen.
Änderungen AGB
Die Comrades GmbH ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Die Comrades GmbH ist verpflichtet, den Abonnenten rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen schriftlich (gilt auch per E-Mail) davon zu informieren. Ihnen steht sodann eine vierwöchige Frist ab Zugang der Information zu, den Änderungen zu widersprechen. Die Änderungen gelten als genehmigt, sollten Sie nicht binnen der vierwöchigen Frist der Änderung schriftlich (gilt auch per E-Mail) widersprechen. Auf diesen Umstand wird in der Verständigung gesondert hingewiesen. Bei rechtzeitigem Widerspruch durch dier Abonnentin/den Abonnenten finden die geänderten AGB auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.
Folgende Punkte können seitens der Comrades GmbH über Änderung der AGB nicht geändert werden: Gegenstand der Hauptleistung (Lieferung/Bereitstellung des vereinbarten Produktes); die Erscheinungsform zwischen Print- und Digital-Ausgabe; die Kündigungsmöglichkeiten der Abonnentin/des Abonnenten. Allfällige Preis-Anpassungen erfolgen lediglich aufgrund der Bestimmungen „Abonnement-Preis“.
Rücktrittbelehrung
Rücktrittsrecht für Verbraucher und Rücktrittsfolgen (§ 3 KSchG, § 11 FAGG):
a) Rücktrittsrecht: Ein Verbraucher i.S.d. KSchG kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem sie/er oder ein von ihr/ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware (Ausgabe) in Besitz genommen hat (Print-Abonnements) bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Digital- Abonnements), vom Vertrag zurücktreten. Wurde mit der Bereitstellung/Lieferung digitaler Inhalte sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bei dessen Kenntnis des gleichzeitigen Verlustes des Rücktrittsrechts und bei Zurverfügungstellung der Vertragsbestätigung durch das Unternehmen begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann an die Comrades GmbH, Staurachzgasse 19/4, 1050 Wien per Brief, per Telefax (+43/1/253 3033-7273), Telefon (+43/1/952 2798-0) oder per E-Mail ([email protected]) erfolgen.
b) Rücktrittsfolgen: Wir verzichten bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verbraucher auf die Rücksendung der bereits zugestellten Ausgaben; für deren Wert muss der Verbraucher nicht aufkommen. Sollte der Verbraucher diese dennoch zurücksenden, so gehen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten (Print-Abonnements). Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, werden wir sämtliche geleisteten Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Verbraucher beim Vertragsabschluss bedient hat, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, erstatten. Keinesfalls wird für die Rückzahlung ein Entgelt verrechnet. Für von uns bereits erbrachte Leistungen trifft den Verbraucher keine Zahlungspflicht.
c) Ausschluss des Rücktrittsrechts: bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet); außerhalb Geschäftsräumen, wenn der Betrag Euro 50,- nicht übersteigt (§ 1 FAGG), Straßenverkauf (Einzelverkauf/Bargeschäft), wenn Entgelt Euro 25,- nicht übersteigt oder wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt (§ 3 KSchG) wurde.
Kündigungsbestimmungen
Das unbefristete Abonnement kann vom Abonnenten und von der Comrades GmbH unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Sofern eine Mindestbezugsdauer vereinbart wurde, kann vom Abonnenten frühestens zum Ende der Mindestbezugsdauer, unter Einhaltung der vorher genannten Kündigungsfrist, gekündigt werden. Die Comrades GmbH ist berechtigt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Zahlungsrückstände, Einstellung der Zeitung) das Abonnement mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Gewährleistungsbestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Auf Garantien bei Einstiegsangeboten wird gesondert hingewiesen.
Sonstiges
Soweit gesetzlich zulässig: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Wien. Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgehen hiervon. Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.