Die Grenze zwischen Haft und Freiheit verläuft quer durch das Haus: Das Bezirksgericht und die Justizanstalt Krems teilen sich einen Gebäudekomplex, entworfen von Architekt Franz Sturm in den 1930er-Jahren. So können Verurteilte direkt vom Gerichtssaal in den Strafvollzug überführt werden. Der Eingang ins Gericht liegt unter Arkaden, gleich neben dem Stadtpark. Ihn zieren Figuren – Anwalt, Rechtsgelehrter, Richter, eine Allegorie auf den Gesetzgeber. Der Zutritt zur Justizanstalt befindet sich bezeichnenderweise rückseitig, an der Kasernenstraße 9: eine lapidare Holztür, Überwachungskamera, vergitterte Fenster, kein Einlass ohne Genehmigung, Ausweiskontrolle, Sicherheitsschleusen.
Als öffentlicher Bau ist die Justizanstalt Krems – nicht zu verwechseln mit der nahen Justizanstalt Stein – im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft. Von 2008 bis 2011 wurde sie generalsaniert und erweitert, im Rahmen eines Kunst-am-Bau-Wettbewerbs setzte man das Projekt von Architektin Gabu Heindl im Hof um. „Die Erweiterung verkleinerte den einzigen Außenfreiraum zusätzlich. Ich war wirklich erschüttert, wie klein er ist“, erinnert sich Heindl. Der Hof für rund 150 männliche Insassen sowie die Justizwachebeamtinnen und -beamten ist 22 Meter lang und 13,50 Meter breit. Von diesen Maßen ist der Stiegenaufgang abzuziehen.
Die Inhaftierten in Krems haben täglich ein Recht auf eine Stunde Bewegung im Freien, Jugendliche können doppelt so lang hinaus in den Hof. In der Freizeit von 15 bis 17 Uhr ist bei guter Führung zusätzlich Sport möglich. Jede Abteilung kommt einmal pro Woche am Nachmittag dran. Zwei Stunden brutto sind vorgesehen, netto bleibt weniger: Es dauert, bis die Männer, Frauen und Jugendlichen vorschriftsgemäß von den Wachen in den Hof und wieder zurückgeführt werden.